AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
zwischen
Talpaworld GmbH
Johannesweg 52
51061 Köln
vertreten durch
Folkert Herrenbrück (Geschäftsführer)
Amtsgericht Köln, HRB 126393
eMail: info@talpaworld.de
Telefon: +49 221 42 36 39 72
– nachfolgend „Talpaworld“ –
und ihren Kunden
– nachfolgend „Kunde“ –
für Bestellungen und Verträge über den Online-Shop von Talpaworld.
§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis, Begriffe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Bereitstellung von gehosteten Softwarelösungen, Software-as-a-Service-Leistungen (SaaS), Hosting, Managed Services, Zusatzmodulen, Support- und sonstigen digitalen Leistungen, die über den Online-Shop von Talpaworld abgeschlossen werden.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, sofern in den jeweiligen Bestimmungen nichts Abweichendes geregelt ist.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Talpaworld ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Gegenüber Verbrauchern gelten vorrangig die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, produktbezogene Angebotsseiten, Service-Level-Vereinbarungen (SLA), Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) und sonstige besondere Vertragsunterlagen gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.
§ 2 Vertragsgegenstand
Talpaworld erbringt je nach bestelltem Produkt insbesondere folgende Leistungen:
- Hosting und Betrieb von SaaS-Lösungen
- Bereitstellung gehosteter Anwendungen, insbesondere etwa Nextcloud, Shopware, BigBlueButton oder vergleichbarer Lösungen
- Bereitstellung von Speicher-, Benutzer-, Leistungs- oder Funktionspaketen
- Bereitstellung und Betrieb von Zusatzfunktionen und Integrationen
- technische Support- und Administrationsleistungen
- sonstige auf der jeweiligen Produktseite näher bezeichnete digitale Leistungen
§ 3 Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt noch kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.
Durch Abschluss des elektronischen Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrags ab.
Talpaworld kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen annehmen durch
- ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform
- Freischaltung der bestellten Leistung
- Bereitstellung einer Rechnung oder Zahlungsaufforderung
- Beginn der Leistungserbringung
Der Kunde kann die Bestelldaten und diese AGB im Rahmen des Bestellprozesses abrufen und speichern.
§ 4 Leistungen von Talpaworld
Talpaworld stellt die vertraglich vereinbarten Leistungen ab dem im Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder auf der Produktseite angegebenen Zeitpunkt bereit.
Talpaworld ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer und technische Dienstleister einzusetzen.
Talpaworld ist berechtigt, die Leistungen weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu ändern, soweit
- die Änderung aus technischen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist
- die Änderung der Aufrechterhaltung, Verbesserung oder Modernisierung des Dienstes dient
- der vertragswesentliche Leistungsumfang für den Kunden insgesamt erhalten bleibt
Talpaworld schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 5 Bereitstellung, Zugangsdaten, Nutzerkonten
Talpaworld stellt dem Kunden nach Vertragsschluss die für die Nutzung erforderlichen Zugangsdaten, Administrationszugänge oder sonstigen Berechtigungen nach Maßgabe des gebuchten Produkts zur Verfügung.
Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und Talpaworld unverzüglich zu informieren, wenn eine missbräuchliche Nutzung vermutet wird.
Der Kunde ist für die Nutzerverwaltung innerhalb seiner Instanz verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich ein Managed-Admin-Service von Talpaworld vereinbart ist.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm angegebenen Daten vollständig und richtig sind und während der Vertragslaufzeit aktuell gehalten werden.
Der Kunde ist verpflichtet,
- die Leistungen nur im vertraglich und gesetzlich zulässigen Umfang zu nutzen
- keine rechtswidrigen Inhalte zu speichern, zu verbreiten oder zugänglich zu machen
- keine Schadsoftware einzubringen
- keine Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit, Integrität, Verfügbarkeit oder Leistungsfähigkeit der Systeme von Talpaworld oder Dritter beeinträchtigen können
- seine Endgeräte, Passwörter und lokalen Systeme nach dem Stand der Technik abzusichern
Soweit der Kunde eine Datenmigration, einen Import, eine Anbindung externer Systeme oder individuelle Konfigurationen beauftragt, hat er die hierfür erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig bereitzustellen.
§ 7 Unzulässige Nutzung, Sperrung
Talpaworld ist berechtigt, Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass
- der Kunde oder dessen Nutzer gegen diese AGB oder geltendes Recht verstoßen
- von der Nutzung eine Gefahr für die Sicherheit oder Stabilität der Systeme ausgeht
- die Leistungen missbräuchlich, betrügerisch oder in sonstiger Weise zweckwidrig genutzt werden
- der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung in Verzug ist
Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Grund für die Sperrung entfällt.
Gegenüber Verbrauchern wird Talpaworld Sperrungen nur insoweit vornehmen, als dies verhältnismäßig und zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
§ 8 Verfügbarkeit, Wartung, Updates
Talpaworld schuldet eine Verfügbarkeit nur in dem Umfang, der ausdrücklich im jeweiligen Produkt, in einer Leistungsbeschreibung oder in einer SLA vereinbart ist.
Soweit keine ausdrückliche Verfügbarkeitszusage vereinbart ist, schuldet Talpaworld eine Bereitstellung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten, jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit.
Nicht als Ausfallzeiten gelten insbesondere:
- geplante Wartungsfenster
- notwendige Sicherheitsupdates
- Störungen des Internets oder der Telekommunikationsinfrastruktur außerhalb des Einflussbereichs von Talpaworld
- Ausfälle oder Beeinträchtigungen infolge höherer Gewalt
- Ausfälle, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Nutzer oder Dritter zurückzuführen sind
Soweit möglich, werden planbare Wartungsarbeiten in angemessener Weise angekündigt.
§ 9 Vergütung, Abrechnung, Fälligkeit
Es gelten die im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Einmalige Leistungen sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Vertragsschluss bzw. Rechnungsstellung fällig. Wiederkehrende Entgelte sind monatlich, halbjählich oder jährlich im Voraus fällig, je nach gebuchtem Abrechnungsmodell.
Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Talpaworld berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie den weiteren gesetzlichen Verzugsschaden geltend zu machen.
Gegenüber Unternehmern ist Talpaworld berechtigt, Preise für Dauerschuldverhältnisse mit Wirkung für zukünftige Abrechnungszeiträume anzupassen, wenn und soweit sich insbesondere Beschaffungs-, Energie-, Rechenzentrums-, Personal-, Lizenz-, Sicherheits- oder sonstige für die Leistungserbringung maßgebliche Kosten verändern. Preisanpassungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisherigen Netto-Entgelts pro Abrechnungszeitraum, kann der Unternehmer den betroffenen Vertrag zum Änderungszeitpunkt außerordentlich kündigen.
Gegenüber Verbrauchern erfolgen Preisänderungen nur, soweit dies gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart ist. Wird gegenüber Verbrauchern eine Preisänderungsmöglichkeit genutzt, wird Talpaworld hierüber rechtzeitig in Textform informieren und dem Verbraucher, soweit gesetzlich erforderlich oder vertraglich vorgesehen, ein Kündigungsrecht einräumen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit ergibt sich aus dem im Shop ausgewählten Tarif oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt:
- Die Erstlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate.
- Wird eine Mindestlaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, sofern nicht anders gesetzlich zulässig geregelt.
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, sofern auf der Produktseite oder in einer Individualvereinbarung nichts für den Verbraucher Günstigeres vorgesehen ist.
- Verträge mit fester Mindestlaufzeit verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils um die ursprünglich vereinbarte Abrechnungsperiode, sofern sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
- Verträge ohne Mindestlaufzeit können mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
-
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für Talpaworld insbesondere vor, wenn
- der Kunde trotz Mahnung erheblich mit Zahlungen in Verzug ist
- der Kunde die Leistungen missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt
- vom Kunden oder seiner Instanz erhebliche Gefahren für Systeme, Daten oder Rechte Dritter ausgehen
- der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt
§ 11 Datenherausgabe und Löschung nach Vertragsende
Soweit technisch vorgesehen und vertraglich geschuldet, kann der Kunde vor Vertragsende seine Daten exportieren oder deren Herausgabe im üblichen maschinenlesbaren Format verlangen.
Nach Beendigung des Vertrags ist Talpaworld berechtigt, die Instanz des Kunden sowie die dort gespeicherten Daten nach Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist von regelmäßig 30 Kalendertagen zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig vor Vertragsende für eine Datensicherung und Datenübernahme zu sorgen.
Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 12 Mängelrechte
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte uneingeschränkt.
Soweit Talpaworld gegenüber Verbrauchern digitale Produkte oder digitale Dienstleistungen im Sinne der gesetzlichen Vorschriften bereitstellt, bleiben die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere bei Mängeln, unterbliebener Bereitstellung, Aktualisierungen und Änderungen digitaler Produkte, unberührt.
Gegenüber Unternehmern gilt:
- Talpaworld wird auftretende Mängel der vertraglich geschuldeten Leistungen innerhalb angemessener Zeit beheben.
- Der Kunde hat Talpaworld Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der Umstände ihres Auftretens mitzuteilen und Talpaworld bei der Fehleranalyse und -behebung im zumutbaren Umfang zu unterstützen.
- Unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzung begründen keine Mängelansprüche.
- Soweit Talpaworld Software oder digitale Leistungen zeitweise überlässt, ist die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel ausgeschlossen.
- Ansprüche des Unternehmers wegen Mängeln entfallen, soweit die Beeinträchtigung auf unsachgemäßer Nutzung, unzulässigen Änderungen durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafter Systemumgebung oder sonstigen nicht von Talpaworld zu vertretenden Umständen beruht.
§ 13 Support
Supportleistungen werden nur in dem Umfang geschuldet, der sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem gebuchten Tarif oder einer gesonderten Supportvereinbarung ergibt.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst der Support keine individuelle Rechts-, Steuer-, Unternehmens- oder Prozessberatung und keine individuelle Softwareentwicklung.
Reaktions- und Bearbeitungszeiten bestehen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 14 Rechte an Software, Leistungen Dritter, Open Source
Alle Rechte an von Talpaworld bereitgestellten eigenen Inhalten, Dokumentationen, Konfigurationen, Skripten, Konzepten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei Talpaworld oder den jeweiligen Rechteinhabern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die bereitgestellten Leistungen im vertraglich vorausgesetzten Umfang zu nutzen.
Eine Überlassung von Quellcode ist nicht geschuldet.
Soweit Open-Source-Software oder Software Dritter eingesetzt wird, gelten ergänzend deren Lizenzbedingungen. Diese bleiben von den vorliegenden AGB unberührt.
§ 15 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Datensicherung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Talpaworld erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
Soweit Talpaworld personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor oder spätestens mit Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag, sofern dies rechtlich erforderlich ist.
Der Kunde bleibt verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Inhalte und personenbezogenen Daten, soweit Talpaworld nicht selbst Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist.
Datensicherungs-, Backup- und Wiederherstellungsleistungen schuldet Talpaworld nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart oder im jeweiligen Produkt beschrieben sind.
§ 16 Haftung
Talpaworld haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie
Im Übrigen ist die Haftung von Talpaworld bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Soweit die Haftung von Talpaworld ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, freien Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von Talpaworld.
Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Für den Verlust von Daten haftet Talpaworld nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Unternehmer eingetreten wäre, es sei denn, Talpaworld hat vertraglich eine weitergehende Datensicherungspflicht übernommen.
§ 17 Freistellung
Der Kunde stellt Talpaworld von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen durch den Kunden oder dessen Nutzer oder auf vom Kunden eingestellten, gespeicherten oder verarbeiteten Inhalten beruhen.
Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung von Talpaworld.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Freistellungsregelung nur, soweit der Verbraucher die Rechtsverletzung schuldhaft verursacht hat.
§ 18 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Aufrechnungsrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Talpaworld, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 19 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
Nicht vertraulich sind Informationen, die
- allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht allgemein bekannt werden
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren
- von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitspflicht erlangt wurden, oder
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen
§ 20 Referenznennung
Talpaworld ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen oder dessen Namen, Kennzeichen oder Logos zu Werbezwecken zu verwenden.
§ 21 Verbraucherschlichtung
Talpaworld informiert Verbraucher gesondert darüber, ob Talpaworld bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 22 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Talpaworld. Talpaworld bleibt berechtigt, den Unternehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Erfüllungsort ist gegenüber Unternehmern der Sitz von Talpaworld, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.